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Zivilrecht

Unsere Tätigkeitsfelder

Zivilrecht

Im Bereich des Zivilrechts beraten, prüfen, verhandeln und verteidigen wir kompetent und zuverlässig. Das allgemeine Zivilrecht oder Privatrecht hat viele verschiedene Bereiche; es regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, also Bürgern. Hierunter fallen Forderungsangelegenheiten, Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge und sonstige Verträge, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden.

Die Beratung und Vertretung erfolgt vorwiegend im allgemeinen Zivilrecht und umfasst die Ausarbeitung, Überarbeitung, Prüfung und Durchsetzung von individuellen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In erster Linie gilt, einfallsreiche aber auch effektive Lösungswege zu finden und diese durchzusetzen. Im Rahmen des Forderungsmanagements kann entweder eine ausgiebige rechtliche und in der Praxis brauchbare Beratung in Anspruch genommen werden, oder aber die Beauftragung der Kanzlei mit dem Forderungseinzug erfolgen.

Zu dem Sonderprivatrecht zählen insbesondere das Handelsrecht, das Arbeitsrecht und das Immaterialgüterrecht. Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute, d.h. es regelt die Rechtsbeziehung zwischen Kaufleuten und beinhaltet relevante Normen, wie z.B. Bestimmungen über Handelsgeschäfte und die Firmierung des Kaufmannes. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Gewerkschaften oder Betriebsräten auf der einen und den Arbeitgeberverbänden oder Arbeitgebern auf der anderen Seite (kollektives Arbeitsrecht). Das Immaterialgüterrecht ist das Sonderprivatrecht, welches das Recht der Immaterialgüter, wie z.B. Urheberrechte, Patentrechte und andere gewerbliche Schutzrechte, regelt.

Da ist es aber auch gut zu wissen, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Zivilrecht in Anspruch nehmen können, der sich genau in dem betreffenden Fachgebiet auskennt, nämlich Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und viele weitere Gebiete des Zivilrechts werden durch unsere Anwälte bereichsspezifisch betreut. Ob die Prüfung und Verhandlungen im Vertragsrecht, die Erstellung Ihres Testaments, Schadensersatz oder Ihr Recht bei der Gewährleistung, der Anwalt für Zivilrecht unterstützt Sie in allen Phasen des Rechtsstreits bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Diesbezüglich sind wir mit der hiesigen Gerichtsbarkeit natürlich besonders gut vertraut.