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Medizinrecht

Unsere Tätigkeitsfelder

Medizinrecht

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit medizinrechtlichen Problemen beraten wir Sie gerne.

Im Bereich des Medizinrechtes sind wir in der Lage, Leistungserbringer, Praxisgründer als auch Patienten kompetent hinsichtlich derer jeweiligen Interessen zu vertreten.

Neben der Realisierung und Abwehr von Arzthaftungsansprüchen ist die Beratung bei Praxisgründungen und Praxisveräußerungen ein wesentliches Spektrum der Tätigkeit im Medizinrecht. Auch bei berufsrechtlichen Problemen stehen wir Ihnen im Hinblick auf Zulassungsfragen zur Verfügung.

Dies beinhaltet die außergerichtliche und – soweit erforderlich – auch gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Therapeuten und Heilpraktikern. Dabei werden sämtliche haftungsrechtliche Aspekte aufgrund fehlerhafter Durchführung medizinischer, zahnärztlicher und kosmetischer Behandlung der Prüfung unterzogen.

Die Tätigkeit erstreckt sich neben der außergerichtlichen Vertretung auch auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren sowie vor Schiedsstellen von Berufsverbänden.