Jagd- und Waffenrecht
Das Jagd- und Waffenrecht richtet sich vorrangig an Schützen und Jäger, die als Jagdpächter, als Betroffener von Wildschaden oder bei einer Anhörung durch die Behörde anwaltliche Hilfe benötigen. Wir beraten und vertreten und vertreten Sie bei folgenden Fragestellungen:
- Jagdausübungsrecht, Jagderlaubnis,
- Erteilung und Entzug des Jagdscheines, insbesondere die Prüfung der Zuverlässigkeit,
- Wildschadenersatz, Jagdschadenersatz – Haftung für Jagd- und Wildschäden,
- Jagdpacht, Eigenjagd, Jagdgenossenschaft,
- Strafrecht im Jagdrecht – Wilderei – oder wenn ein Unfallverursacher Wild einfach mitnimmt.
Zum Jagdrecht gehört natürlich auch das Waffenrecht. Auch hier können wir Ihnen behilflich sein:
- Waffenrecht – waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Jagdscheininhabern,
- Munitionserwerb,
- Probleme mit der Waffenbesitzkarte, vielleicht bei Faustfeuerwaffenbesitzern.
Auch wer sein Wildbret selbst vermarktet und schon einmal Besuch des Veterinäramtes hatte, weiß, dass auch hier anwaltliche Hilfe sehr wertvoll sein kann. Wir beraten und vertreten Sie daher auch im Bereich Lebensmittelrecht, Fleischhygienerecht, Fleischuntersuchung und Verkauf von Wildfleisch.